Nahverkehrsplan Landkreis Fulda
Öffentliche Mitteilung - Nahverkehrsplan des Landkreises Fulda beschlossen
Gemäß §14 Absatz 1 Hess. ÖPNVG haben Aufgabenträger im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben Nahverkehrspläne aufzustellen. Der Nahverkehrsplan wird vom Vertretungsorgan des Aufgabenträgers beschlossen. Der Nahverkehrsplan ist öffentlich bekannt zu machen (§14 Absatz 5 Hess. ÖPNVG).
Aus diesem Grund gibt der Landkreis Fulda als Aufgabenträger gemäß §5 Absatz 1 Hess. ÖPNVG bekannt:
In seiner Sitzung am 01. März 2010 hat der Kreistag des Landkreises Fulda den Nahverkehrsplan für den Landkreis Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda), gültig ab dem 11.12.2011, beraten und – wie vorgelegt – beschlossen.
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Fulda kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert bzw. nach Terminabsprache eingesehen werden:
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH, Zieherser Weg 2, 36037 Fulda, Tel.: 0661/96942-0, Fax.: 0661/96942-31 und E-Mail.: info@lng-fulda.de
gez.
Stüttgen
Geschäftsführer
Aus diesem Grund gibt der Landkreis Fulda als Aufgabenträger gemäß §5 Absatz 1 Hess. ÖPNVG bekannt:
In seiner Sitzung am 01. März 2010 hat der Kreistag des Landkreises Fulda den Nahverkehrsplan für den Landkreis Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda), gültig ab dem 11.12.2011, beraten und – wie vorgelegt – beschlossen.
Der Nahverkehrsplan für den Landkreis Fulda kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert bzw. nach Terminabsprache eingesehen werden:
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH, Zieherser Weg 2, 36037 Fulda, Tel.: 0661/96942-0, Fax.: 0661/96942-31 und E-Mail.: info@lng-fulda.de
gez.
Stüttgen
Geschäftsführer
